Der Vorstand der Bilfinger Berger AG ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die internen Kontrollsysteme und der Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie unsere Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiter gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft.
Unser Risikomanagementsystem ist entsprechend den Anforderungen des KonTraG darauf ausgerichtet, dass der Vorstand potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten kann.
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft haben entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemeinsam mit den Abschlussprüfern hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und anschließend der gesamte Aufsichtsrat den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Prüfungsbericht der Abschlußprüfer eingehend erörtert. Das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat geht aus dem Bericht des Aufsichtsrats hervor.
Mannheim, 27. Februar 2007
Der Vorstand

Herbert Bodner | Dr. Joachim Ott
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Kenneth D. Reid |

Prof. Hans Helmut Schetter | 
Dr. Jürgen M. Schneider |