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Bilfinger Berger

Bericht des Aufsichtsrats

Bernhard Walter
Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand kontinuierlich beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat ließ sich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens regelmäßig unterrichten. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft insbesondere auf Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichterstattung überwacht. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. So stand der Vorstand in den Sitzungen zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten Fragen zur Verfügung. Geschäfte, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, wurden überprüft und mit dem Vorstand behandelt. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Übernahme von Teilbetrieben, Abgabe von Angeboten für Großprojekte und Kapitalmaßnahmen erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung erörtert.

Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2006 haben vier turnusmäßige und zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsratsplenums stattgefunden.

Das Aufsichtsratsplenum hat neben den laufenden Geschäften und den Großprojekten vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Unternehmensstrategie sowie die Position von Bilfinger Berger im Vergleich zu seinen Wettbewerbern mit dem Vorstand besprochen. Daneben hat es sich mit den Akquisitionen Ahr-Gruppe sowie – in den beiden außerordentlichen Sitzungen – Essener Hochdruck-Rohrleitungsbau und Salamis Group intensiv beschäftigt und diesen Erwerben zugestimmt. Dabei wurden jeweils alle wesentlichen Gesichtspunkte wie Ergebnisse der Due Diligence, Ertragssituation, Business Plan, Qualität der Geschäftsführung, Auswirkungen auf den Konzernabschluss und Integrationskonzept geprüft. Über die tatsächliche Entwicklung neuer Beteiligungsgesellschaften im Vergleich zu den bei Erwerb getroffenen Annahmen ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig berichten.

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